Hauptausschuss

Der Hauptausschuss entscheidet über

  1. zentrale Verwaltungsangelegenheiten u.a
    a) Personalangelegenheiten
    b) Kommunalrecht,
    c) die Bewilligung von Zuschüssen und Zuwendungen, soweit kein Fachausschuss zuständig ist,
    d) Beschlüsse für Vergabeverfahren*, soweit kein Fachausschuss zuständig ist,
  2. Verträge von grundsätzlicher Bedeutung,
  3. den Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Gemeindevermögen ab dem Betrag von mehr als 50.000 Euro im Einzelfall,
  4. die Führung von Rechtsstreitigkeiten (Aktivprozesse) ab einem Streitwert von mehr als 50.000 Euro im Einzelfall,
  5. den Abschluss von Vergleichen ab einer finanziellen Belastung von mehr als 50.000 Euro zuzüglich Kosten im Einzelfall,
  6. Angelegenheiten aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung,
  7. wichtige Finanzangelegenheiten, (insbesondere die Verschiebung von Haushaltsmitteln),
  8. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldforderungen:
    a) Stundungen ab der Wertgrenze von mehr als 100.000 Euro oder bis zu einer Dauer von über 12 Monaten,
    b) befristete Niederschlagungen ab der Wertgrenze von mehr als 100.000 Euro oder bis zu einer Dauer von über 24 Monaten,
    c) unbefristete Niederschlagungen ab einem Betrag von mehr als 25.000 Euro,
    d) Erlasse ab einem Betrag von mehr als 25.000 Euro.

Der Hauptausschuss entscheidet darüber hinaus

  1. in den Fällen,
    a) in denen mehrere Ausschüsse entscheidungsberechtigt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen diesen Ausschüssen nicht hergestellt werden kann,
    b) in denen ein anderer Ausschuss entscheidungsberechtigt wäre, aber besondere Umstände es erfordern (z.B. Corona-Pandemie),
  2. über Angelegenheiten entscheidungsberechtigter Ausschüsse oder des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder aus sonstigen Gründen vorgelegt werden,
  3. in Angelegenheiten der Rats- und Ausschussmitglieder,
  4. in Streitfällen über die Zuständigkeit nach dieser Regelung.