Ausschuss für Soziales
Der Ausschuss für Soziales entscheidet über
- konzeptionelle Angelegenheiten zu Angebots-, Vernetzungs- und Versorgungsstrukturen in den Themenbereichen Alter, Pflege, Behinderung und individuelle Gesundheit (Gesundheitsfragen einzelner Personengruppen in der Zuständigkeit des Sozialausschusses) sowie soziale Betreuung und Wohnraumversorgung,
- die Bewilligung von Zuschüssen und Zuwendungen in freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten außerhalb von Richtlinien,
- Beschlüsse für Vergabeverfahren,
- Angelegenheiten der Integration.