Ausschuss für Soziales

Der Ausschuss für Soziales entscheidet über

  1. konzeptionelle Angelegenheiten zu Angebots-, Vernetzungs- und Versorgungsstrukturen in den Themenbereichen Alter, Pflege, Behinderung und individuelle Gesundheit (Gesundheitsfragen einzelner Personengruppen in der Zuständigkeit des Sozialausschusses) sowie soziale Betreuung und Wohnraumversorgung,
  2. die Bewilligung von Zuschüssen und Zuwendungen in freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten außerhalb von Richtlinien,
  3. Beschlüsse für Vergabeverfahren,
  4. Angelegenheiten der Integration.