Ausschuss für Schule und Bildung

Der Ausschuss für Schule und Bildung entscheidet über

  1. Angelegenheiten des Schulträgers nach den gesetzlichen Bestimmungen,
  2. Grundsatzangelegenheiten und Rahmenbedingungen der städtischen Bildungseinrichtungen (VHS, Musikschule, Stadtbücherei),
  3. Förderrichtlinien,
  4. die Bewilligung von Zuschüssen und Zuwendungen,
  5. Beschlüsse für Vergabeverfahren (ohne Baubeschlüsse),
  6. Mitwirkung bei der Bestellung eines Schulleiters/ einer Schulleiterin nach dem Schulgesetz,
  7. Härtefälle im Bereich der Schülerbeförderung,
  8. Kommunale Bildungsförderung.