Zur Unterstützung der Verkehrswende hin zu Verkehren des Umweltverbundes (Bus, Bahn, Rad und Fußgänger) und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere Radverkehre - wird die Verwaltung aufgefordert, die Einführung einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h in dafür geeigneten Quartieren und Ortsteilen zu planen.
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