Schottergärten: Verbesserung der Artenvielfalt und der Umwelt

Bild: BBirke

Die SPD Fraktion beantragt im nächsten Ausschuss für Klima, Umwelt und Verkehr und anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nachfolgenden Antrag zu beraten und zur Verbesserung der Artenvielfalt und der Umwelt im Allgemeinen

  • die Überprüfung der widerrechtlichen Nutzung von Grundflächen mit Schottergärten,
  • die finanzielle Förderung der Flächenumgestaltung bestehender Schottergärten durch den Grundeigentümer mit 2 Euro/m² und Höchstbetrag von 500,00 Euro/Maßnahme,
  •  und die Aufnahme des expliziten Verbotes zur Anlegung von Schottergärten in zukünftige B-Pläne

zu beschließen.

Gemäß aktueller BauO NRW ist geregelt: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“

Besondere Bedeutung erhält die Regelung nunmehr aufgrund des Einflusses durch die häufige, rechtswidrige Anlage von Schottergärten auf die natürlichen Lebensgrundlagen.

Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Der Fehlentwicklung der letzten Jahre soll für die Zukunft mit den o.g. Beschlüssen konstruktiv entgegengewirkt werden.