Fragen zur zukünftigen Nutzung des Kurhauses

Im Zusammenhang mit der Sanierung und zukünftigen Nutzung des Kurhauses stellen sich der SPD-Fraktion noch einige Fragen. Wir bitten die Verwaltung um deren schriftliche Beantwortung vor den weiteren Beratungen in den Gremien.

  1. Welche Flächen entstehen bei den unterschiedlichen Varianten und welche Betriebskosten fallen jeweils zukünftig an?
  2. Würden bei Verzicht auf eine gänzlich neue Eingangssituation in der Variante 2 die Investitions-, Folge- und Betriebskosten geringer ausfallen und wenn ja um wieviel?
  3. Wieviel qm Bürofläche bzw. wieviel Arbeitsplätze entstehen im Altbau in Variante 3?
    1. Was würde alternativ ein Neubau dieser Anzahl von Arbeitsplätze auf der grünen Wiese oder in der Nachbarschaft zum Rathaus kosten?
    2. Was würde die Anmietung von Büroflächen für die entsprechende Anzahl von Arbeitsplätzen kosten?
  4. Sind im Kurgastzentrum ausreichend Büroflächen vorhanden um die Fraktionsgeschäftszimmer unterzubringen?
  5. In welchem Maße verringern sich die Investitions-, Folge- und Betriebskosten, wenn das Kurhaus lediglich
    1. für „einfache“ Veranstaltungen oder
    2. nur für die Tagungen politischer bzw. kommunaler Gremien hergerichtet wird?
  6. Wie viele Vermietungstage an externe Dritte sind jedes Jahr notwendig um für diese Mehrkosten den Break-even zu erreichen?
  7. Lassen die aktuellen Planungen zu, dass im Kurhaus wieder Abibälle oder sonstige Abendveranstaltungen und Veranstaltungen des Staatsbades stattfinden können? Sofern diese Möglichkeiten bei den Varianten unterschiedlich ausfallen, sollte die Antwort entsprechend aufgegliedert werden.
  8. Die Auslagerung von Gremiensitzungen aus dem Rathaus bedeutet für die Verwaltung zeitlichen Mehraufwand. Wie hoch ist dieser zu beziffern?
  9. Besteht die Möglichkeit den Ein- bzw. Ausgang des Kurhauses bei den verschiedenen Varianten mehr zum Kurpark hin zu verlegen oder gar in den Kurpark zu integrieren?
  10. Gibt es Überlegungen, wie die Erschließung vorgenommen werden soll?
  11. Wie weit ist die Verwaltung in ihrem Bestreben, die Beschränkungen des verwaltungsgerichtlichen Urteils hinsichtlich der Lärmemissionen abzumildern?