Bezugnehmend auf die Mail der Verwaltung zur Sitzungen kommunaler Gremien nach der neuen Coronaschutzverordnung stellen sich der SPD-Fraktion folgende Fragen:
- Kann durch die räumliche Anordnung der Sitzplätze und Besucherplätze die Voraussetzung für die Ausnahmeregelung des Par.3 Abs.2 Nr.7 der Coronaschutzverordnung geschaffen werden?
- Fallen Sitzungen kommunaler Gremien unter die Regelung des Par.4 Abs.2 Nr.1 wonach die Teilnahme, ggf. nur für die Besucher, nur solchen Personen gestattet ist, die immunisiert oder getestet sind?
Wir bitten um kurzfristige Beantwortung, spätestens bis Sitzung des Hauptausschusses am 25.08.2021.