Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die SPD-Fraktion:
Die Stadt Bad Salzuflen verzichtet für einen kompletten weiteren Monat in 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 4, 13 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1, § 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)
Begründung:
Ergänzend zu den Erläuterungen, die schon in vorhergehenden Anträgen zum Thema Elternbeiträge gegeben wurden, wird auf das Beratungsergebnis in der Hauptausschusssitzung am 5.05.2021 verwiesen.
Hier bestand Einigkeit darüber, sich den Regelungen auf Landesebene anzuschließen. Die Kommune sollte mindestens im selben Maße auf Beiträge verzichten wie das Land. Jetzt nur diesen Landesanteil an die Eltern weiterzugeben – wie der Presse zu entnehmen war – scheint der SPD nicht sachgerecht und entspricht nicht den bisherigen Beratungen.