Die SPD-Fraktion beantragt für die nächste Sitzung des Rates die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Fernwärme-/Nahwärmeversorgung und stellt dazu folgenden Beschlussantrag:
Im Rahmen zukünftiger Aufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen wird begleitend eine Satzung über die öffentliche Fern-/Nahwärmeversorgung vorbereitet und beschlossen.
Die Veränderung im Weltklima zeichnet sich bereits seit vielen Jahren ab. In diesem Zusammenhang wird auf die Drucksache 217/2018 verwiesen, die in der Ratssitzung am 10.10.2018 einstimmig beschlossen wurde. Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll daher die Stadt Bad Salzuflen anstreben Luftverunreinigungen, negative Einflüsse klimaschädigender Gase und ineffiziente Raumwärmeerzeugung zu reduzieren.
Laut Experten und Studien kann die Fernwärme in der weiteren Zukunft ohne fossile Energie auskommen. Das flexible Fernwärmesystem erlaubt heute bereits den Einsatz von unterschiedlichen Energieträgern: Ob Biomasse oder erneuerbares Gas, ob industrielle oder gewerbliche Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Wärme aus der Müllverbrennung – kein anderes System ist so flexibel beim Einsatz von unterschiedlichen erneuerbaren Energieträgern und gleichzeitig so sicher, sauber und zukunftsfähig wie Fernwärme. Derzeit wird bereits von den Stadtwerken Bad Salzuflen regenerativ erzeugtes Gas einbezogen.
Die Stadt Bad Salzuflen macht daher von §9 der Gemeindeordnung NRW, der sie bei öffentlichem Bedürfnis zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fern-/Nahwärme ermächtigt, zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch.
Die Versorgung mit Fern-/Nahwärme führt zu Einschränkungen der Emissionen aus Feuerungsanlagen und dient damit ebenfalls einem öffentlichen Zweck.
Die Satzung soll zum Ausgleich von sozialen Härten angemessene Übergangsregelungen enthalten.