Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 8.06.2021 den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuss für Schule und Bildung verwiesen.
Die SPD-Fraktion beantragt somit für die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung die Beratung und Abstimmung über folgen Beschluss:
- An städtischen Arbeitsplätzen, in Schulen, Kitas und in Räumen mit Publikumsverkehr werden Geräte zur Luftdesinfektion installiert, soweit dieses technisch machbar und zur Verhinderung von Infektionsübertragung verhältnismäßig ist.
- Mindestens werden in allen Klassen- und Fachräumen sogenannte CO2-Ampeln installiert.
- Laufende Um- und Neubauten sowie Planungen derselben werden entsprechend ergänzt, so dass die Installation von Geräten zur Luftdesinfektion entweder direkt mit erfolgt oder diese zumindest vorbereitet wird.
- Sofern eine Priorisierung erfolgen muss, werden zunächst die Klassenräume in Schulen und Großraumbüros versorgt.
Begründung:
Ausweislich der im September 2020 eingeführten „Innovationsklausel“ §4b CoronaSchVO können „anstelle einer Lüftung mit Frischluft auch innovative Techniken der Luftfilterung zum Einsatz kommen“. Die SPD hatte die Verwaltung bereits in der Ratssitzung vom 30.09.2020 gebeten dies insbesondere für Schulgebäude zu prüfen. Seitens der Verwaltung wurde eine entsprechende Prüfung zugesagt.
Die SPD geht daher davon aus, dass durch die Verwaltung bereits Räumlichkeiten ermittelt wurden, in denen eine Luftdesinfektion mit UV-C-Licht sinnvoll ist.
Da die Luftdesinfektion mit UV-C-Licht in keinem technischen Zusammenhang mit der Beleuchtung steht, besteht auch keine Notwendigkeit solange zu warten bis an vorhandenen Beleuchtungsanlagen Umrüst- und/oder Wartungsarbeiten stattfinden. Bei vorhandenen Lüftungsanlagen kann die Desinfektion dabei durch genormte Fertigmodule ohne großen Aufwand integriert werden.
Da eine Ausrüstung aller Räumlichkeiten, in denen die Luftdesinfektion sinnvoll und verhältnismäßig ist, nicht auf einmal erfolgen kann, müsste eine Prioritätsreihenfolge festgelegt werden. Aus Sicht der SPD sollten hier die Schulen vorrangig berücksichtigt werden um den Präsenz- und mindestens den Wechselunterricht dauerhaft zu ermöglichen.
Gleiches gilt für die vorrangige Berücksichtigung von Großraumbüros um die dortigen Teams der städtischen Mitarbeiter vor einer (erneuten) Quarantänesituation bestmöglich zu schützen.