Tariftreue- und Nachhaltigkeitsprüfung in die Vergabeordnung der Stadt Bad Salzuflen

Die SPD beantragt die Aufnahme von Regelungen zur Tariftreue- und Nachhaltigkeitsprüfung in die Vergabeordnung der Stadt Bad Salzuflen

Begründung:

Immer mehr Beschäftigten werden tarifvertraglich abgesicherte Arbeits- und Einkommensbedingungen vorenthalten, gleichzeitig ist die Klimakrise eine der größten Herausforderungen unserer Zeit geworden.

Deshalb ist es so wichtig für uns, keine Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht zuzulassen. Wir wollen bessere sozial-ökologische Standards. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und in der Wirtschaftsförderung fordern wir im Sinne einer nachhaltigen Politik, den Menschen und seine Umwelt ins Zentrum unseres Handelns zu stellen. Es darf kein Wettbewerbsvorteil sein, wenn Auftragsnehmer beispielsweise geringe Löhne zahlen oder zu Lasten der Umwelt wirtschaften. Wir wollen die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer*innen stärken, die ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden.

Aus diesem Grund sind in die Vergabeordnung der Stadt Bad Salzuflen sowohl unter Punkt 1. Grundsätze als auch unter Punkt 6. Antragsvergabe soziale und ökologische Forderungen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen sowie bei der Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufzunehmen.

Die Stadt Bad Salzuflen verpflichtet sich nur Aufträge an Unternehmen zu vergeben, wenn diese sich nachweislich verpflichten ihren Arbeitnehmern* innen bei der Ausführung der Leistung mindestens die in der jeweiligen Branche vorgesehenen Entgelte zu zahlen und die tariflich festgelegten Modalitäten anzuwenden.

Ökologische und umweltbezogene Anforderungen sowie nachhaltiges Wirtschaften der Unternehmen werden verpflichtend vorausgesetzt.

Zur Überprüfung von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften kann seit 2021 das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abgefragt werden. Dort haben sich öffentliche Auftraggeber wie auch Kommunen ohnehin zu registrieren haben.