Die SPD erweitert ihren Antrag vom 23.02.2021 / 1. Ergänzung vom 14.04.2021 zum Thema Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung um zwei weitere Punkte wie folgt:
Die SPD beantragt:
- wie bisher (DS 49/2021 und DS 49/2021 1.Ergänzung)
- Darüber hinaus verzichtet die Stadt Bad Salzuflen auch auf die Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Stadtrates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
Begründung:
Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.
Seit Februar 2021 wurden die Eltern durch die Landesregierung aufgefordert ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflege betreuen zu lassen, sie möglichst zuhause zu betreuen. Seit Ende April sind diese Einschränkungen der Betreuungsmöglichkeiten durch die verbindliche „Bundesnotbremse“ des §28b IfSG verschärft worden.
Seit Monaten ist der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch der OGS eingeschränkt. Dennoch werden Elternbeiträge uneingeschränkt erhoben. Eltern zahlen die volle Beitragshöhe trotz nicht oder nur teilweise erbrachter Leistung. Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert und finanziell oft überfordert.
Der Kreis Lippe hat bereits auf die Beiträge bis einschließlich April verzichtet und wird dies voraussichtlich auch für Mai und Juni beschließen.
Die SPD sieht die Stadt Bad Salzuflen in der Pflicht die Familien in unserer Stadt (gleichermaßen) zu entlasten und damit zu unterstützen.