Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt.
Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.
Seit Februar 2021 wurden die Eltern durch die Landesregierung aufgefordert ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflege betreuen zu lassen, sie möglichst zuhause zu betreuen. Seit Ende April sind diese Einschränkungen der Betreuungsmöglichkeiten durch die verbindliche „Bundesnotbremse“ des §28b IfSG verschärft worden.
Der Kreis Lippe hat bereits auf die Beiträge bis einschliesslich April verzichtet und wird dies voraussichtlich auch für Mai und Juni beschliessen.
Die SPD sieht die Stadt Bad Salzuflen in der Pflicht die Familien in unserer Stadt (gleichermaßen) zu entlasten und damit zu unterstützen.