Einberufung einer Ratssitzung

Die SPD-Ratsfraktion beantragt die Einberufung einer Ratssitzung zu folgenden Themen:

  1. Einrichtung und Ausschreibung der Stelle eines 3. Beigeordneten, DS 44/21 u. DS 39/21
  2. Neuordnung und Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft, DS 42/21
  3. Neuausrichtung Kurhaus / Umbau Rathaus,DS 45/2021 (Beschlusspunkte 1, 2, 5 und 6)

 Für alle Angelegenheit gilt, dass es sich um Themen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die zwingend im Rat behandelt werden sollten. Außerdem ist kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich. Ein Aufschub der Entscheidungen ist möglich.

Nach § 47 Abs.1 S.3 Gemeindeordnung NRW ist der Rat „unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen“. Die SPD-Fraktion hält die Behandlung der obigen Themen im Rat für zwingend erforderlich.

Für die o.a. Themen ist ein breiter und intensiver politischer Diskurs notwendig. Daher soll die „normale“ Beratungsfolge Hauptausschuss und Rat Anwendung finden. Die Verwaltung bzw. die Antragsteller könnten die bei erster Lesung im Hauptausschuss aufgeworfenen Fragen bzw. Problemstellungen bis zur Ratssitzung abarbeiten. Ferner könnten die mit den Themen zusammenhängenden Strategiefragen Gegenstand der angekündigten Strategiesitzung im April sein.