Die SPD bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses.
Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die SPD-Fraktion:
Die Stadt Bad Salzuflen verzichtet für den Monat Februar 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 4, 13 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1, §, 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)
Begründung:
Die Eltern wurden auch im Februar landesseitig aufgefordert, ihre Kinder nicht in Kitas oder OGS betreuen zu lassen, sondern möglichst alternative Lösungen im häuslichen Umfeld zu suchen. So haben viele Eltern versucht, neben dem Beruf auch noch die Kinderbetreuung alleine zu stemmen. Dabei haben Familien auch finanzielle Einbußen, z.B. durch die Nutzung von Kinderkrankentagen, erlitten. Aus diesen Gründen erscheint es der SPD folgerichtig wie im Januar auch im Februar auf die Gebühren zu verzichten.