die SPD-Ratsfraktion beantragt zum TOP 12.1. der Sitzung des Hauptausschusses am 20.01.21 folgenden Änderungen zur Drucksache 313/2020 zur Abstimmung zu bringen:
- Die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters besteht bei Geschäften derlaufenden Verwaltung und denjenigen, die einen Geschäftswert von 50.000 EUR nicht übersteigen. Die Wertgrenzen beim Hauptausschuss werden entsprechend angepasst.
- Die Zuständigkeitsordnung wird in Punkt 3.3 Abs.4 wie folgt gefasst: „Beschlüsse im Vergabeverfahren (Planungs-, Baubeschlüsse) für die unter (2) und (3) genannten Bereiche.
- In der Zuständigkeitsordnung wird unter Punkt 3 bei allen Ausschüssen die Formulierung „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ gestrichen. Stattdessen wird beim Hauptausschuss unter Punkt 3.1 Abs.7 vor dem Komma folgender Klammerzusatz ergänzt:“(insbesondere die Verschiebung von Haushaltsmitteln)“
- Die Zuständigkeitsordnung wird in Punkt 3.4. Abs.5 wie folgt gefasst: „Konzeptionelle Angelegenheiten und Beschlüsse über Maßnahmen der Wirtschaftsförderung.“
Begründung:
zu 1)
Die bisher bestehende Grenze von 50.000 EUR hat sich bewährt. Die Anzahl der zur Entscheidung vorgelegten Geschäfte war überschaubar. Es ist daher nicht ersichtlich, welche Vorteile eine Verdopplung praktisch bringen soll.
zu 2)
Die Zuständigkeitsordnung weist eine Regelungslücke auf. Hinsichtlich der unter Punkt 3.3. Abs.3 aufgeführten Bereiche wird keinem Ausschuss die Zuständigkeit für Beschlüsse im Vergabeverfahren zugewiesen. Somit wäre gemäß Punkt 3.1 Abs.1 lit. d) der Hauptausschuss zuständig. Dies ist nicht sachgerecht. Die Zuständigkeit sollte eher dem Ausschuss zugewiesen werden, der auch mit der Planung befasst ist.
zu 3)
Dass die Ausschüsse nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheiden können, ergibt sich schon aus dem Haushaltsrecht.
Über den Haushalt entscheidet alleine der Rat. Unterjährig ist durch die Ausschüsse somit lediglich eine Verschiebung von Haushaltsmitteln möglich. Die Zuständigkeit hierfür sollte (klarstellend) beim Hauptausschuss als Finanzausschuss aufgeführt werden.
zu 4)
In den politischen Diskurs gehören nicht nur Konzepte, sondern auch deren (wesentliche) konkrete Umsetzung.