Entlastung der Bad Salzufler Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Krise

Die Kitas sind dicht, Veranstaltungen und Angebote mussten abgesagt werden. Die SPD Bad Salzuflen will die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gezielt entlasten.

Money Euro banknotes and coins on wooden table Bild: colourbox

Die SPD-Fraktion stellt für die Sitzung des Rates am 13. Mai 2020 den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Krise“ auf die Tagesordnung zu setzen und stellt dazu folgende Anträge:

1. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 23.04.20 auf eine ,,Erlassung der Steuerschuld für die Grundsteuerpflichtigen im Jahre 2020 in Höhe von 5%“ wird abgelehnt. 

Der Antrag der CDU geht an den wirklichen derzeitigen Bedürfnissen unserer Bürgerschaft vorbei. Es leidet nicht die gesamte Bürgerschaft finanziell unter der Corona Krise, es leiden einzelne Betroffene und bestimmte Gruppen und Verbände.

Die von der CDU vorgesehene Entlastung nach dem Gießkannenprinzip hilft niemandem. Nach diesem Antrag würde jeder Bürger/jede Bürgerin statistisch mit 11 entlastet, unabhängig von einer vorhandenen Notlage. Dies macht auch in dieser Größenordnung wenig Sinn.

Um wirklich Betroffenen zu helfen bedarf es einer effektiven Förderung. Die CoronaKrise ist nicht die Zeit für symbolische Geschenke, sondern für wirksame Hilfe. Elf Euro pro Person helfen auch nicht wirklich, den Konsum in der Stadt wieder anzuregen

Der CDUVorschlag entspricht auch nicht den derzeitigen finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt. Der Rat hat in den Jahren bis 2014 im Haushaltssicherungskonzept bewusst und verantwortlich alle Hebesätze auf den derzeitigen Stand angehoben und sich mit viel Mühe aus der Haushaltssicherung befreit – übrigens auch mit Stimmen der CDU.

Es wäre leichtfertig, aus diesem Grund neue Schulden in Höhe von ca. 700 ooo im städt. Haushalt zu beschließen, um im nächsten Jahr oder bereits 2020 mit einem Nachtragshaushalt wieder in der Haushaltssicherung zu landen.

Eine drohende Haushaltssicherung war übrigens das Argument und Schreckgespenst der CDU bei der Beratung des Haushalts 2020/21.

Derzeit ist nicht absehbar, wie nach der CoronaKrise die Haushaltslage für unsere Stadt aussieht – siehe Antrag der SPD auf einen ,,Kassensturz. Der Städte und Gemeindebund rechnet nach einer Mitteilung vom 26.04.20 für das Jahr 2020 im Bereich der Kommunen mit einem neuen Defizit in Höhe von mindestens 20 Milliarden.

Diese Neuverschuldung trifft auch Bad Salzuflen, das derzeit bereits wegen der hohen Investitionen einen Schuldenberg in Höhe von über 200 Millionen schultern muss und durch die absehbaren Ausfälle an Gewerbesteuer, an Gebühren, durch höhere Verluste beim Staatsbad und geringere Einnahmen bei den Stadtwerken, um nur einige zu nennen, sehr schnell in eine finanzielle Notlage kommen wird.

Von daher ist der Vorschlag der CDU in seiner Auswirkung ineffektiv, für unseren Haushalt verantwortungslos und daher abzulehnen

2. Der Rat beschließt stattdessen die Einrichtung eines Fonds „Corona-Hilfe Bad Salzuflen“, der in einem Umfang von zunächst € 300 000 dazu dient, den verstärkt von der Krise Betroffenen in unserer Bürgerschaft mit kommunalen Mitteln zu helfen, sofern es keine anderen Hilfsmaßnahmen gibt. 

Dennoch ist nicht zu leugnen, dass es auch in unserer Stadt wegen der CoronaKrise in der Bürgerschaft finanzielle Notfälle gibt. Daher schlägt die SPD vor, gezielt all jenen Personen, Institutionen, Einrichtungen und Betrieben, denen durch die finanziellen Rettungsmaßnahmen des Bundes und des Landes NRW nicht geholfen wird, durch die Einrichtung eines kommunalen Fonds finanzielle Hilfen in vertretbarem Rahmen zur Verfügung zu stellen.

Die SPD schlägt zunächst einen Betrag in Höhe von 300 000 vor, der auf möglichst unbürokratischem Weg und auf Antrag von der Stadt zur Verfügung gestellt werden kann. Als Beispiel für die Zielgruppen können Sportvereine, Tierheime, weitere soziale Einrichtungen, aber auch einzelne durch Corona in Not geratene Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Betriebe genannt werden.

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang die evtl. Aufstockung bereits beschlossener Maßnahmen. Wir erinnern an die ,,Richtlinie zur freiwilligen Förderung gemeinnütziger Verbände(beschlossen vom Rat am 13.12.17), die Richtlinie zur Förderung von Mahlzeiten für sozial Bedürftige(beschlossen vom Rat am 12.12.19) und die „Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Schulen und Kitas(beschlossen vom Rat am 13.11.18).

Bei all diesen Maßnahmen sollten die Mittel mit Hilfe des beantragten CoronaFonds gezielt zur vorübergehenden Verbesserung der entstandenen Notlage eingesetzt werden

Über eine unbürokratische Handhabung sowie die Aufstellung von Regeln, wenn nicht schon vorhanden, sollte ein kleines Entscheidungsgremium unter Vorsitz des Bürgermeisters entscheiden

Auf diesem Wege kann es gelingen, in dieser schwierigen Zeit gezielt und kurzzeitig den wirklich Betroffenen und Bedürftigen zu helfen

3. Der Rat beschließt, dass Gebühren und Abgaben für kommunale Leistungen, die vorübergehend wegen der Corona-Krise nicht erbracht werden (können), für diesen Zeitraum auch nicht erhoben werden. Bereits erhobene Gebühren etc. werden erstattet. 

Nach dem Motto ,Keine Leistung, keine Gebührensollte die Verwaltung evtl. weitere Bereiche benennen, in denen analog zu den KitaBeschlüssen laufende Gebühren und Abgaben wegen der CoronaKrise auf Grund nicht erbrachter kommunaler Leistungen seitens der Stadt ausgesetzt bzw. erstattet werden können.

Datei: 2020-SPD-Corona_Entlastung