Bad Salzuflen: SPD fordert mehr Geld vom Land für Geflüchtete

Der Druck auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen ist auch nach 2015 weiterhin hoch und als angespannt zu betrachten. Dies betrifft sowohl den Bereich der unzureichenden finanziellen Erstattungsregeln des Landes NRW, als auch Fragen zur Flüchtlingszuweisung.

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Die SPD-Fraktion beantragt nachfolgende Resolution auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.03.2020 zu setzen und zur Abstimmung zu stellen

Der Rat der Stadt Bad Salzuflen fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, 

1. Ihr Versprechen einzuhalten und die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. nunmehr „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 an die Kommunen weiterzuleiten.

2. Die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im ,, Lenk-Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten Stand anzuheben.

3. Die Dauer des Erstattungszeitraums für Geduldete von derzeit 3 Monaten nach ab lehnendem Asylbescheid auszuweiten, solange diese Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. 

Im Dezember 2015 hatten die damals regierungstragenden Fraktionen mit den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zur Schaffung einer auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung vereinbart.

Bestandteil dieser Vereinbarung war die Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten.

Die Ergebnisse der Erhebung sollten Grundlage der monatsund personenscharfen Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ab dem Jahr 2018 werden.

Im September 2018 hatte Professor Dr. Lenk gegeber dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie den kommunalen Spitzenverbänden die Ergebnisse seines ,,Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssytemsvorgestellt.

Er gelangt zu einem durchschnittlichen bereinigten Nettoaufwand von ca. 12.900 Euro je Leis tungsempfänger und Jahr. Bei kreisangehörigen Gemeinden liege der Aufwand bei rund 11.000 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Und bei kreisfreien Städten bei 15.900 Euro je Leistungsempfänger und Jahr.

Derzeit erhalten die Kommunen nach dem FlüAG 10.400 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 2.500 Euro je Leis tungsempfänger und Jahr

Die Ergebnisse der Erhebung durch Prof. Dr. Lenk belegen den dringenden Handlungsbedarf. Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit stets mehr als deutlich gemacht, dass die Refinanzierung der Geduldeten den Kommunen massive Probleme bereitet und dies nicht mehr klaglos hingenommen werden kann

Dementsprechend muss die derzeitige Befristung der Zahlungen entfallen und die Finanzierung erfolgen, solange geduldete Personen noch Leistungen nach dem Asylbewerberleis tungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten muss über das FlüAG separat auskömmlich finanziert werden, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden.

Datei: 2020-SPD-Resolution_Integrationspauschale